Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
§ 1 — Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der schon gebaut. UG (haftungsbeschränkt) i.G., Hedwigstraße 1, 94034 Passau, vertreten durch Timo Adjan (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs-, Hosting-, Wartungs- und Suchmaschinenoptimierungsleistungen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 — Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und/oder Betreuung einer Website sowie gegebenenfalls ergänzender digitaler Dienstleistungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers.
(2) Die Erstellung von Websites (Konzept, Design, Texte, Programmierung) ist ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Geschuldet ist die Herstellung einer funktionsfähigen Website gemäß der vereinbarten Spezifikation.
(3) Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten Platzierungserfolg in Suchmaschinen.
(4) Hosting und laufende technische Betreuung sind Dauerschuldverhältnisse. Der Auftragnehmer stellt die technische Infrastruktur bereit und gewährleistet deren Verfügbarkeit im branchenüblichen Rahmen (99 % Jahresverfügbarkeit, geplante Wartungsarbeiten ausgenommen).
§ 3 — Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers in Textform (§ 126b BGB) annimmt oder der Auftragnehmer nach Anfrage des Auftraggebers ein individuelles Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses in Textform annimmt.
(3) Die Annahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch Bereitstellung von Inhalten und Materialien zur Projektumsetzung.
§ 4 — Vorleistung, Präsentation und Abnahme
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Werkleistungen (Konzept, Design, Texte, Programmierung) als Vorleistung. Das bedeutet: Der Auftragnehmer beginnt mit der vollständigen Umsetzung der Website vor Fälligkeit der Vergütung. Der Vertrag ist mit Annahme des Angebots bereits verbindlich geschlossen.
(2) Nach Fertigstellung präsentiert der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vollständige Website zur Prüfung. Der Auftraggeber hat ab Präsentation 14 Kalendertage Zeit, die Website zu prüfen und schriftlich Stellung zu nehmen.
(3) Der Auftraggeber kann die Abnahme nur verweigern, wenn die Website wesentliche Mängel aufweist, also erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Verweigerung muss schriftlich erfolgen und die konkreten Mängel benennen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Rücktrittsrecht: Der Auftraggeber kann innerhalb der 14-tägigen Prüffrist vom Vertrag zurücktreten, wenn das Ergebnis in seiner Gesamtheit nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht. Der Rücktritt muss in Textform erklärt werden und eine nachvollziehbare Begründung enthalten. Im Falle des Rücktritts wird keine Vergütung fällig. Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf keinerlei Materialien, Designs, Texte oder Code aus der Präsentation verwenden.
(5) Äußert sich der Auftraggeber innerhalb der 14-tägigen Frist nicht oder nutzt die Website ganz oder teilweise, gilt die Abnahme als erklärt (§ 640 Abs. 2 BGB).
(6) Nach erklärter oder fingierter Abnahme wird die Vergütung gemäß § 5 fällig.
§ 5 — Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Die Vergütung für Werkleistungen (Website-Erstellung) wird mit Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB).
(3) Die Vergütung für laufende Leistungen (Hosting, Wartung, SEO) ist monatlich oder jährlich im Voraus fällig, je nach Vereinbarung.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(5) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 — Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung, insbesondere:
- Unternehmensinformationen, Texte, Bilder und Logos
- Zugangsdaten zu bestehenden Domains, Hosting-Accounts oder Drittanbieter-Diensten
- Ansprechpartner und Entscheidungsbefugnisse
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb angemessener Fristen Feedback zu geben und erforderliche Freigaben zu erteilen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist eine Entschädigung gemäß § 642 BGB zu verlangen.
(4) Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 7 — Änderungswünsche und Zusatzleistungen
(1) Im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Korrekturschleifen werden im Angebot spezifiziert. Darüber hinausgehende Änderungswünsche gelten als Zusatzleistung.
(2) Zusatzleistungen und Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz oder auf Basis eines gesonderten Angebots vergütet.
(3) Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber rechtzeitig darauf hin, wenn ein Änderungswunsch den vereinbarten Leistungsumfang überschreitet.
§ 8 — Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen (Design, Texte, Code) für den vereinbarten Verwendungszweck ein.
(2) Vor vollständiger Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte ausschließlich beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse weder nutzen, vervielfältigen, veröffentlichen noch Dritten zugänglich machen.
(3) Nutzt der Auftraggeber Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise ohne vollständige Bezahlung, wird die gesamte vereinbarte Vergütung sofort fällig. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vor.
(4) Quellcode und Designdateien verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz des Auftragnehmers.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken (Portfolio, Fallstudien, soziale Medien) zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
(6) Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 9 — Hosting, Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
(1) Verträge über Hosting und laufende Betreuung haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Bereitstellung, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Auftraggeber mit der Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug ist;
- eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt;
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Bei Kündigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber alle für den Weiterbetrieb erforderlichen Daten, Zugänge und Domains innerhalb von 30 Tagen zu übergeben, sofern alle offenen Forderungen beglichen sind.
§ 10 — Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Werkleistung bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern.
(2) Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (§ 635 BGB). Der Auftraggeber setzt dem Auftragnehmer hierzu eine angemessene Frist.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB analog, abweichend gemäß § 310 Abs. 1 BGB). Dies gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Mängel, die arglistig verschwiegen wurden.
(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, unsachgemäße Nutzung, höhere Gewalt oder durch vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte Inhalte oder Materialien entstanden sind.
(5) Der Auftraggeber hat den Mangel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen und so genau wie möglich zu beschreiben.
§ 11 — Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Auftragnehmers.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 12 — Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, oder die der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren.
§ 13 — Kündigung des Werkvertrags
(1) Der Auftraggeber kann den Werkvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer 80 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden Vergütung zustehen.
(2) Das Rücktrittsrecht nach § 4 Abs. 4 dieser AGB bleibt von der Kündigungsregelung unberührt und geht dieser vor, sofern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 erfüllt sind.
(3) Bei einer Kündigung nach Beginn der Leistungserbringung ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.
(4) Bereits übergebene Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber nur genutzt werden, sofern die anteilige Vergütung vollständig beglichen wurde.
§ 14 — Schutz vor unbefugter Nutzung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Präsentation (§ 4 Abs. 2) gezeigten Arbeitsergebnisse vertraulich zu behandeln und weder ganz noch teilweise zu nutzen, zu kopieren, zu speichern, weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, solange keine vollständige Vergütung erfolgt ist.
(2) Verstößt der Auftraggeber gegen die Pflicht aus Abs. 1, wird die vollständige vereinbarte Vergütung sofort fällig. Der Auftragnehmer kann darüber hinaus Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz verlangen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei unbefugter Nutzung die sofortige Entfernung sämtlicher Arbeitsergebnisse zu verlangen und gegebenenfalls technische Maßnahmen zur Durchsetzung zu ergreifen.
§ 15 — Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 16 — Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verspätung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördliche Anordnungen sowie Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung.
(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren.
§ 17 — Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Passau, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.